Technisches und organisatorisches Consulting

TECHNISCHES UND ORGANISATORISCHES CONSULTING ZUR DVGW G 1010

Wir unterstützen Sie bei Überprüfung der technischen Sicherheit Ihrer Anlagen. Der Fokus unserer Beratung liegt hierbei auf der Beurteilung Ihrer Gas-Druckregel- und Messanlagen sowie Ihrer Thermoprozessanlagen. Hierzu gehören ebenfalls sachdienliche Hinweise zur Aufbau- und Ablauforganisation wie Personalqualifikation, Arbeitssicherheit, Anlagendokumentation und Wartungszyklen.

Grundlage für die TSM-Überprüfung ist das DVGW-Arbeitsblatt G 1010 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Erdgasanlagen auf Werksgelände“ vom November 2005. Netznutzer können Ihr Technisches Sicherheitsmanagement für ein geschlossenes Verteilnetzes (Betrieb von Erdgasanlagen auf Werksgelände) von unabhängigen Experten des DVGW überprüfen lassen.

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COACHING BEI DER VORBEREITUNG UND AUF DAS PRÜFUNGSGESPRÄCH

Wir coachen Sie mit unserem Know-How und bereiten Sie optimal auf das Prüfungsgespräch mit dem DVGW vor.

Zur Selbsteinschätzung und Vorbereitung auf die Überprüfung stellt der DVGW Ihnen einen Leitfaden (Checkliste – Fragebogen) zur Verfügung, der dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle beim DVGW oder einen beauftragten TSM-Experten weitergegeben wird. In einem anschließenden Prüfungsgespräch dokumentieren die TSM-Experten konform zu diesem Leitfaden die TSM-Überprüfung.

Da die einzelnen Fragen eindeutig beantwortet und mit fachlichen Bemerkungen ergänzt werden sollen, coachen wir Sie mit unserem Know-How, um Hintergründe zu beleuchten und Fehlinterpretationen bei der genannten Fragestellung zu vermeiden. So sind Sie für das Prüfungsgespräch und das Audit des DVGW qualifiziert vorbereitet.

FÜR SIE ALS ANLAGEN-BETREIBER IST WICHTIG:

Durch die TSM-Überprüfung dokumentieren Sie als Netznutzer für Ihre Anlagen die Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Unternehmen. Gleichzeitig erreichen Sie dadurch ein hohes Maß an Rechtssicherheit bei Haftungsfragen und beugen einem Organisationsverschulden gemäß §823 BGB vor.

WIR BERATEN SIE GERNE!

Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns.