Gasfachliche Beratung

GASFACHLICHE BERATUNG BEI ANWENDUNG VON ERDGAS IN INDUSTRIE UND GEWERBE

Jeder Errichter oder Betreiber eines betrieblichen Gasleitungsnetzes und erdgasbeheizter Anlagen unterliegt den Vorgaben des EnWG. Ab der ersten Absperrarmatur von Thermoprozessanlagen gelten noch zusätzlich die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der Betriebssicherheitsverordnung.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fordert Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet wird. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn im Gasbereich die technischen Regeln des DVGW eingehalten werden. Es besteht zwar die Freiheit auch andere technische Regeln zur Erfüllung der gesetzlichen Schutzfunktionen anzuwenden, allerdings kehrt sich dabei die Beweislast um, dass die angewendeten technischen Regeln ebenfalls allgemeine Anerkennung gefunden haben.

Sind Ihre Bestandsanlagen auf dem Stand der Technik oder wie könnte eine sinnvolle Umrüstung oder Ergänzung aussehen?
Wie steht es um die regelmäßige Wartung Ihrer Anlagen?

Wir beraten Sie umfassend:

  • Prüfung der Konformität zum DVGW-Regelwerk der Maschinenrichtlinie und der Betriebssicherheitsverordnung
  • Ertüchtigung Ihrer vorhandenen Gassysteme im Sinne von erhöhter Sicherheit und Effizienz
  • Empfehlungen für die Planung von Neuanlagen
  • Beratung zum Wartungsmanagement G 495
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WIR BERATEN SIE GERNE!

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